Seit dem 29. Dezember 2014 ist ein Verbringen von Welpen ohne Mikrochip, gültigem EU-Pass (Blauer Impfpass als amtliches Dokument) und gültiger Tollwutimpfung nach Deutschland nicht mehr möglich.
Da die Tollwutimpfung erst mit der 12. Woche erfolgen darf und erst nach 3 Wochen gültig ist, kann also kein Welpe mehr vor der 15. Woche legal nach Deutschland einreisen.
Ausnahmeregelungen, wie sie früher möglich waren, lässt die neue Gesetzgebung nicht zu. Hintergrund ist zum einen der Versuch den illegalen, tierschutzwidrigen Handel mit zu jungen, ungeimpften Welpen einzudämmen und letztlich die Gefährdung von Mensch und Tier durch Tollwut und andere ansteckenden Tierseuchen auf ein Minimum zu reduzieren.