Neue Katzenschutzverordnung ab 01.01.2026

Auszug aus der Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz:

Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen. Dagegen muss jeder „Freigänger“ bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend gechippt, registriert und kastriert sein. Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Dadurch gelangen Fundtiere auch schneller zurück. Die Kosten bei den Tierärztinnen und Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halter:innen selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern kostenfrei.

Katzenbesitzer:innen leisten mit der Einhaltung der Regelungen, die bundesweit auch von Tierschützer:innen und der Bundestierschutzbeauftragten gefordert werden, einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Sie profitieren unter anderem auch davon, dass aggressives Verhalten und Revierkämpfe ihrer freilaufenden Katzen durch eine Kastration reduziert werden und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr miniert wird, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.

Wichtige Punkte der Verordnung:

  • Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang bzw. unkontrollierten Auslauf erhalten.
  • Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
  • Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
  • Bei nicht kastrierten bzw. nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.

Weitere Informationen für Tierhalter:innen: https://www.hamburg.de/go/katzenschutzverordnung

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