Nach 23 Jahren verabschiedete der Bundesrat nun eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die am 22.11.2022 in Kraft tritt. Was heißt das für Sie als Tierhalter*in?
Inhalt des Beitrags:
- Die neue Gebührenordnung für Tierärzte bietet Schutz vor überhöhten Abrechnungen, schafft aber auch Planungssicherheit für Tierpraxen.
- Bei der neuen Gebührenordnung für Tierärzte sind viele gehört worden. Aber leider sind nur wenige Vorschläge der Tierärzte in die Gebührenordnung eingeflossen
- Die Anpassung der Preise für die tierärztliche Versorgung.
Die neue Gebührenordnung
In der GOT sind die Preise der tierärztlichen Leistungen von der Bundesregierung per Gesetz festgelegt. Wir Tierärzt*innen dürfen den Mindestsatz nicht unter- und den Höchstsatz der GOT nicht überschreiten. Die GOT schützt die Tierhalter*innen also vor einer willkürlichen und überhöhten Abrechnung der tierärztlichen Leistungen. Die aktuell gültige GOT stammt aus dem Jahr 1999.
Im Mai diesen Jahres wurde die längst überfällige und dringend notwendige Aktualisierung der GOT von der Bundesregierung beschlossen. Am 22.11.2022 tritt nun eine komplett überarbeitete GOT in Kraft, die die Entwicklung der letzten Jahre berücksichtigt. Es wurden neue Leistungen aufgenommen, andere gestrichen.
Die Preise wurden der Entwicklung der gestiegenen Lebens- und Unterhaltskosten angepasst und deutlich erhöht. Nur so können Tierarztpraxen und Tierkliniken kostendeckend arbeiten und die Versorgung der tierischen Patient*innen weiterhin anbieten. Im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarstaaten sind die Tierarztkosten nur noch in der Tschechische Republik etwas günstiger, alle anderen Nachbarn sind um ein Vielfaches teurer als wir.
Bei der neuen Gebührenordnung für Tierärzte sind viele gehört worden
Die neue GOT wurde nicht von den Tierärzt*innen gemacht, wie viele Tierbesitzer*innen denken. In dem Entstehungsprozess sind Vertreter*innen verschiedener Verbände gehört worden, wie zum Beispiel die Bauernverbände, die Tierschutzverbände und die Verbraucherzentralen. Die Bundesregierung hat ein wissenschaftliches Gutachten zur Evaluierung der Situation der Gebühren in Auftrag gegeben, auf dessen Grundlage die neue GOT aktualisiert wurde.
Verfasst wurde sie letztlich von der Bundesregierung. Viele Wünsche der Tierärzteschaft wurden bei der Erarbeitung der GOT leider nicht berücksichtigt. So ist das nun mal in der Politik.
Preisanpassung der tierärztlichen Leistungen
Mit Inkrafttreten der neuen GOT am 22.11.2022 wird es auch bei uns zu einer Anhebung der Preise unserer Leistungen kommen. In welcher Höhe können wir noch nicht beziffern. Wir halten uns aber, wie immer, an die gesetzlichen Vorgaben.
Auch wir persönlich sind von den allgemeinen Preissteigerungen der Lebenshaltungskosten (Strom, Gas, Benzin, Mieten, Betriebskosten, Personalkosten etc.) in dieser Zeit der Krisen betroffen. Daher finden wir den Zeitpunkt der Preisanpassung der tierärztlichen Leistungen sehr unglücklich. Aber darauf haben wir keinen Einfluss, die politischen Mühlen mahlen eben sehr langsam. Wir werden die neue GOT mit Augenmaß umsetzen.
Weitere Infos: Tierkrankenversicherung oder Rücklagenbildung für die Gesundheit Ihres Tieres.